Lohn- und Vertragsverhandlungen 2023 – 2024.

Unter all den Verbänden, die dem Bureau des Métiers angehören, verfügen zehn über Gesamtarbeitsverträge. EIT.valais, Metaltec Valais/Wallis, tec-bat, der AVCC, der WKMV und JardinSuisse Wallis haben individuelle, kantonale Gesamtarbeitsverträge, wogegen AVEMECS, der WMGV und SolValais/BodenWallis dem Gesamtarbeitsvertrag des Ausbaugewerbes der Westschweiz (GAV-SOR) unterstehen; dies gilt auch für den WVRU, der dem GAV des Reinigungssektors der Westschweiz angehört.

Die Jahre 2022 und 2023 standen im Zeichen einer starken Inflation. Obgleich es der Schweiz gelungen ist im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn die Schäden in Grenzen zu halten, so musste sie dennoch Anstiege von 2,8% im Jahr 2022 und 2,1% im Jahr 2023 hinnehmen. Dies entspricht einem Gesamtanstieg von 4,9% innert der letzten beiden Jahre. Im Vergleich dazu haben unsere drei direkten Nachbarn Inflationen von 10,1% (Frankreich), 12,8% (Deutschland) oder gar 13,8% (Italien) erlitten. Die Firmen und Unternehmer werden durch eine Inflation oft dreifach bestraft. So müssen sie zusehen, wie die Rechnungen ihrer Lieferanten ebenso wie all ihre allgemeinen Kosten steigen, müssen aber zugleich die Preise akzeptieren und garantieren, die sie in ihren Offerten mehrere Monate zuvor – oder gar noch früher – festgelegt haben, und zwar zu einem Zeitpunkt, als die Inflation noch nicht so spürbar war. Hinzu kommen noch die Forderungen der Gewerkschaften, die einen kompletten Inflationsausgleich der Reallöhne fordern, und zusätzlich oft völlig aus der Luft gegriffene Aufwertungen.

Trotz dieser kafkaesken Zahlen haben sämtliche Verbände, die über Gesamtarbeitsverträge verfügen, eine Übereinkunft ausgehandelt. Man muss wirklich die starke soziale Ader der Walliser Patrons hervorheben. Unsere KMU sind oftmals Familienunternehmen, deren Leitende ihren Mitarbeitenden möglichst angenehme und flexible Arbeitsbedingungen wie nur möglich anbieten wollen. Zugleich bemühen sie sich um die besonderen Bedürfnisse jedes Einzelnen, damit sie im Betrieb bleiben und dem KMU seine Stabilität gewährleisten. Die Familienunternehmen stellen oftmals das erste «soziale Sicherheitsnetz» unserer Gesellschaft dar, und nicht selten stösst man auf Unternehmer, die ihren Mitarbeitenden behilflich sind, wenn diese selbst in Schieflage geraten. Diese Elemente rücken die Karikatur eines geizigen und Lohnerhöhungen ablehnenden Patrons zurecht. Diese entspricht nämlich nicht der Wirklichkeit, denn die Unternehmer müssen das Gleichgewicht wahren, um den Fortbestand ihrer KMU zu sichern und dabei sind die Löhne nur ein Faktor unter vielen.

In diesem Sinne hat EIT.valais die Reallöhne um 2,2 % erhöht und ebenso bestimmte Mindestlöhne. Metaltec Valais/Wallis hat seinerseits den GAV bis zum 31.05.2025 verlängert und sämtlichen Mitarbeitenden eine Erhöhung um 2 % gewährt. Ebenso hat tec-bat seinen Vertrag bis zum 31.05.2025 verlängert und allen Mitarbeitenden CHF 100.–/Monat gewährt und die Mindestlöhne um CHF 0.50/Stunde erhöht. Der AVCC ging ebenso vor und hat die Reallöhne um CHF 100.–/Monat angehoben und die Mindestlöhne um CHF 0.50/Stunde. Der WKMV hat seine eigenen Regeln, denn sein GAV sieht eine Indexierung der Mindest- und der Reallöhne vor, sobald die Tarife der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF erhöht werden. Im Bereich der kantonalen Verträge hat JardinSuisse Valais die Reallöhne um 1,3 % angehoben und zugleich die wöchentliche Arbeitszeit um eine halbe Stunde gesenkt. Dies entspricht einer «versteckten» Aufwertung um 1,1 % und bringt die Erhöhung der Reallöhne insgesamt auf 2,4 %.

Seitens des GAV-SOR, dem AVEMECS, der WMGV und SolValais/BodenWallis angehören, haben sich die Sozialpartner auf eine Erneuerung des Vertrags für vier weitere Jahre geeinigt. Zusätzlich zu einer Aufwertung aller Mindestlöhne werden den Arbeitnehmenden 2024 Reallohnerhöhungen in Höhe von 2,4 % zugestanden. Schliesslich haben auch der WVRU und die GAV-Partner des Reinigungssektors der Westschweiz die Mindestlöhne der Branche aufgewertet.

Es ist angebracht daran zu erinnern, dass die Gesamtarbeitsverträge nur die Mindestlöhne festlegen und dass die vertraglichen Anhebungen, die alljährlich verhandelt werden, nur die Mindesterhöhungen betreffen, und zwar für alle Mitarbeitenden, vom besten bis zum leistungsschwächsten. Sehr oft werden aber durch Treue und Einsatz der Mitarbeitenden die Reallöhne deutlich höher, ebenso wie die alljährlichen Anhebungen.

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