Im üblichen Zweijahresrhythmus kommt die Berufs- und Ausbildungsmesse «Your Challenge» vom 4. bis 9. Februar 2025 wieder in das CERM–Ausstellungszentrum nach Martinach. Bitte vermerken Sie diesen Termin in Ihren Kalendern und seien Sie an Ihren Ständen präsent. Dort ist der ideale Ort, um Ihre künftigen Lernenden kennenzulernen, denn alle Schüler der Orientierungsschulen des Kantons besuchen die Messe während der sechstägigen Veranstaltung. An den Wochenenden kommen die Jugendlichen manchmal mit ihren Eltern zurück und das bietet Ihnen eine Gelegenheit, auch mit diesen zu diskutieren, mögliche Sorgen zu lösen und Überzeugungsarbeit zu leisten, denn die Wahl einer Berufslehre hängt sehr von der Meinung der Eltern ab. Neben der Berufs- und Ausbildungsmesse sind die Berufsverbände unermüdlich in der Werbung für ihre Berufe aktiv, um die künftigen Fachkräfte, die den Nachwuchs sicherstellen werden, anzuwerben. Mit Marketingkampagnen in den traditionellen Medien (Zeitungen, Fernsehen, Radio usw.), in den sozialen Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok usw.), Kinowerbung … Die Verbände geben sich alle Mühe, um auf die Jugendlichen und deren Eltern anziehend zu wirken. Gleichzeitig nehmen die Patrons und Unternehmen an Tagen der offenen Türen statt, empfangen die Jugendlichen im Rahmen von «traditionellen» Praktika oder besonderen Events (Flash Job); sie besuchen Orientierungsschulen oder andere Einrichtungen, um ihre Berufe vorzustellen. Selbst wenn es Mühe kostet, liegt es den Verbänden am Herzen, alles zu unternehmen, um ihre Berufe sowie die vielen Arbeitsmöglichkeiten und Perspektiven darin zu bewerben.
Trotz Vollbeschäftigung sollte die Arbeit der echten Profis immer wertgeschätzt werden.
Aktuell, ebenso wie in den letzten Jahren, ist das Baugewerbe von einer starken Wirtschaftstätigkeit geprägt. Viele Unternehmen haben teilweise über lange Monate hin volle Auftragsbücher – umso besser. Diese «Vollbeschäftigung» darf uns nicht vergessen lassen, dass man stets einen professionellen Handwerker verlangen sollte, der Mitglied seines Berufsverbands ist. Die Verbandssekretäre erhalten nur zu oft verzweifelte Anrufe von Kunden, die durch falsche Versprechungen berufsschädigender Individuen betrogen wurden. Den Kunden werden zu niedrige Angebote, zu kurze Fristen oder zu anspruchsvolle Werke vorgespiegelt und dann stehen sie vor nachlässig durchgeführten Aufträgen, die die Regeln der Kunst ignorieren. Diese falschen Handwerker schaden dem Bild aller Verbände. Da man nicht jeden einzelnen von ihnen aufdecken kann – denn das wäre ein Kampf gegen Windmühlen – ist es umso wichtiger, die Arbeit der echten Profis ins Rampenlicht zu rücken und auf der Wahl eines Fachunternehmens, das Mitglied seines Berufsverbands ist, zu bestehen. In Krisenzeiten ist solche Kommunikation unabdingbar, doch auch in besseren Zeiten darf sie nicht vergessen werden.
Sich neu erfinden, um die Attraktivität des Berufs zu gewährleisten.
Die Suche nach Lernenden und die Ausbildung des Nachwuchses sind ständige Sorgenkinder der Berufsverbände. Wenn es unseren Berufen auch nicht an Argumenten fehlt, um Jugendliche für sich zu gewinnen, müssen wir leider feststellen, dass es angesichts einer wachsenden Konkurrenz aus anderen Berufen, die (fälschlicherweise) moderner oder angenehmer erscheinen, immer schwieriger wird. Die Berufe der Baubranche sind begeisternd, modern und stehen an der Spitze der aktuellen Probleme (insbesondere beim Thema Umwelt). Sie bieten hochwertige Grundbildungen in hervorragenden Unternehmen, Weiterbildungen oder höhere Berufsbildungen, die die Jugendlichen bis zum eidgenössischen Diplom oder sogar darüber hinaus führen. Doch das alleine reicht nicht aus. Das ist vielleicht die grösste Herausforderung, der unsere Verbände gegenüberstehen. In einer Zeit, in der die Jugendlichen von Flexibilität und Heimarbeit träumen, von einer guten «Work-Life-Balance», oder wo sich andere als «Arbeitsnomaden» definieren – deren Zuhause aus einem Koffer und einem Laptop besteht – und die drei Monate in Europa, drei Monate in Nord- oder Südamerika und drei Monate in Asien verbringen möchten … stellt sich die Frage, wie wir diese Erwartungen in unseren «traditionellen» Berufen des Baugewerbes erfüllen sollen, da diese (so gut wie) keinem dieser Berufswünsche entsprechen. Mittelfristig werden wir Antworten auf diese Fragen finden müssen. Doch unsere immer dynamischen, innovativen und proaktiven Verbände werden zweifelsohne auch für diese neuen Herausforderungen Lösungen finden.
Das Bureau des Métiers verwaltet acht paritätische Berufskommissionen, die zehn Berufe des Bauhandwerks abdecken.
Die paritätischen Berufskommissionen (PBK) sind die Organe zur Kontrolle der Einhaltung der verschiedenen Gesamtarbeitsverträge (GAV), welche von den Sozialpartnern verhandelt werden. Wenn die Partner die Notwendigkeit eines GAV in einer Branche nachweisen, wird dieser vom Bundesrat oder vom Staatsrat – je nach der geografischen Ausdehnung – allgemeinverbindlich erklärt. Diese Entscheidung macht den Vertrag für alle Arbeitnehmenden und -gebenden des Berufs verpflichtend. Die Vertragsparteien selbst übertragen der PBK das Mandat, bei den unterstellten Unternehmen die korrekte Anwendung des GAV zu überprüfen.
Dazu können die PBK Kontrollen auf den Baustellen und in den Unternehmen durchführen. Sie können dafür Nachweise für die Einhaltung der GAV-Bestimmungen einfordern und von den Arbeitgebenden die Bereitstellung der Lohnabrechnungen verlangen. Sollte ein Unternehmen gegen den GAV verstossen, wird eine Abrechnung der Lohnfehlbeträge erstellt und eine Konventionalstrafe verhängt.
Die Kontrollen in den Walliser Unternehmen haben gezeigt, dass die festgestellten Verstösse meist auf mangelnde Kenntnis des GAV und nicht auf Betrugswillen zurückzuführen sind. Die häufigsten Verfehlungen betreffen die Lohnberechnung ohne Berücksichtigung der Ferien, der Feiertage und des 13. Monatslohns. Zudem werden Überstunden häufig ohne den vertraglich geregelten Überstundenzuschlag entrichtet.
Bei Kontrollen ausländischer Unternehmen hingegen, die Personal ins Wallis entsenden, wurde des Öfteren unlauterer Wettbewerb in Form von Lohnunterbietung festgestellt. Die PBK bearbeiten eine Vielzahl von Fällen und sorgen dafür, dass ausländische Unternehmen, die aus internationalen Lohnvergleichen resultierenden Lohnzuschläge gemäss den Richtlinien des SECO zur Gewährleistung eines gesunden Wettbewerbs entsprechend, entrichten. Im Allgemeinen bezahlen die Unternehmen die geschuldeten Beträge. Sollte dies nicht der Fall sein, spricht die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse des Kantons Wallis Sanktionen aus, die bis hin zu einem schweizweiten Arbeitsverbot führen können.
Einhaltung der GAV
203 Behandelte Fälle
Überwiesene Lohnfehl-beträge
CHF 187 189.–
Eingenom-mene Konventional-strafen
CHF 117 529.–
Eingenom-mene Verwaltungs-kosten
CHF 24 382.–
103 behandelte Fälle ohne Verstoss
Schwarz- und Samstagsarbeit
299 Behandelte Fälle
– –
Eingenom-mene Konventional-strafen
CHF 144 580.–
Eingenom-mene Verwaltungs-kosten
CHF 16 725.–
121 behandelte Fälle ohne Verstoss
Entsandte Arbeitnehmer
396 Behandelte Fälle
Überwiesene Lohnfehl-beträge
CHF 177 750.–
Eingenom-mene Konventionalstrafen
CHF 221 676.–
Eingenom-mene Verwaltungs-kosten
CHF 30 000.–
217 behandelte Fälle ohne Verstoss
ISAB-SIAC.
Dem Beispiel des Ausbaugewerbes im Jahr 2023 folgend, nutzen inzwischen sämtliche PBK des Bauhandwerks seit dem 1. Mai 2024 die ISAB-Plattform. Die Unternehmen können daher jederzeit Belege zu ihrer GAV-Konformität anfordern, die Informationen zum entsprechenden GAV enthalten und nachweisen, dass ein Unternehmen seinen Verpflichtungen gegenüber den Vollzugsorganen nachgekommen ist, oder ob noch offene Verpflichtungen bestehen. Zudem werden Informationen über durchgeführte Kontrollen gegeben. Sie zeigen, inwieweit ein Unternehmen den GAV einhält. Wenn eine Firma bereits eine GAV-Kontrolle bestanden hat, kann sie für alle ihre Mitarbeitenden ISAB-Karten anfordern. Der/die Baustellenleiter/-in verfügt somit über einen zuverlässigen Beleg zum Unternehmen, das auf der Baustelle tätig ist.
eBadges.
Das Projekt kommt voran, der Staat Wallis und die verschiedenen Sozialpartner – darunter die PBK – arbeiten mit Volldampf in Arbeitsgruppen, Projekt- und Steuerungskomitees, damit die ersten Badges schon dieses Jahr verfügbar sind.
Einer der Projektpartner ist niemand geringerer als ISAB-SIAC. Dies wird eine perfekte Kompatibilität zwischen den ISAB-Karten und den eBadges ermöglichen. Geplant ist ebenfalls, den Zugang der Unternehmen über ein gemeinsames Portal zu erleichtern. In diesem Sinne wird jetzt eine Verbindung zwischen e-business und ISAB entwickelt. Dadurch kann ein Unternehmen seine Arbeitnehmenden mit einem Klick importieren und sie dem Verband eBadges effizient verfügbar machen.
Die Vergaberegeln der eBadges sind in einer Verordnung festgelegt, die vom Staatsrat sehr bald genehmigt wird und die AGEntsGBGSA vervollständigen wird. Mehrere Gruppen haben an dieser Verordnung gearbeitet. Sie definiert die Art der individuellen Kontrollmittel, je nach den unterschiedlichen Herausgebern des Projekts.
Mit dem eBadge-Projekt wird in der Schweiz erstmalig ein Berufsausweis offiziell anerkannt, der die Einhaltung der Arbeitsregeln bestätigt und auf einer gesetzlichen Grundlage basiert und nicht nur auf einer freiwilligen Initiative.
VVBK und Samstagsarbeit.
Der 2016 gegründete VVBK verfolgt das Ziel der Verstärkung der Baustellenkontrollen im Rahmen des Bundesgesetzes über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für Arbeitnehmer/-innen, die in die Schweiz entsendet wurden, und über die flankierenden Massnahmen (EntsG). Der VVBK führt zudem die Kontrollen durch, die in den Zuständigkeitsbereich der paritätischen Berufskommissionen fallen – insbesondere was das Samstagsarbeitsverbot und die illegale Arbeit (Schwarzarbeit) im Sinne der Bestimmungen der Gesamtarbeitsverträge anbetrifft.
Seit mittlerweile acht Jahren sind die VVBK-Kontrolleure jeden Samstag im Kanton Wallis unterwegs, um die Betrüger aufzuspüren. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Ihre Beobachtungen werden umgehend an die paritätischen Berufskommissionen zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Wenn diese einen Verstoss gegen einen GAV feststellen, verhängen sie eine Konventionalstrafe.
Der VVBK hat in acht Jahren viel Erfahrung gesammelt. Auf politischer Ebene ist der VVBK zum Sprachrohr der PBK des Baugewerbes geworden. Wenn man beispielsweise die Sozialpartner beim Projekt eBadges repräsentieren möchte, wendet man sich an den VVBK. Dem VVBK wurde ebenso die Aufgabe anvertraut, eine Lösung für die Samstagsarbeit auf der LONZA-Baustelle in Visp zu finden.
Der VVBK erhält neuen Antrieb. Seine Entwicklung wird von anderen Berufen mit Interesse verfolgt. Manche haben sogar die Aufsichtskommission (die wie ein Vorstand fungiert) kontaktiert, um ihr Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem VVBK für Kontrollen vor Ort auch an Werktagen, auszudrücken. Angesichts der Anfragen, die bei der Aufsichtskommission eingehen, arbeitet diese an Ideen für die Zukunft des VVBK. Diese Vision zeugt von Offenheit und weiterer Öffnungsbereitschaft, sowohl was Mitglieder wie auch Aktionen vor Ort anbelangt.
Inklusive dem Covid-Baustopp vom 15. März bis 11. April 2020, Samstagen, Brückentagen und der offiziellen Woche des Bauhandwerks.
2020
2021
2022
2023
2024
01-06
07-12
01-06
07-12
01-06
07-12
01-06
07-12
01-06
07-12
Unterwallis
Spontankontrollen
Baustellen
91
140
122
122
84
97
84
97
96
Anwesende
215
403
280
306
225
226
183
225
268
angekündigte Kontrollen
unbesetzte Baustellen
11
18
18
29
23
24
5
18
9
besetzte Baustellen
6
10
12
6
8
6
4
3
1
Anzahl Personen
16
22
26
22
23
22
13
11
6
Feststellungen SUVA
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2020
2021
2022
2023
2024
01-06
07-12
01-06
07-12
01-06
07-12
01-06
07-12
01-06
07-12
Mittelwallis
Spontankontrollen
Baustellen
53
58
44
57
34
47
42
39
37
Anwesende
105
116
102
133
73
101
71
72
74
angekündigte Kontrollen
unbesetzte Baustellen
6
14
8
15
20
16
13
12
14
besetzte Baustellen
7
8
8
10
5
7
8
7
7
Anzahl Personen
20
16
25
26
13
13
15
12
14
Feststellungen SUVA
0
1
0
0
0
0
0
0
0
2020
2021
2022
2023
2024
01-06
07-12
01-06
07-12
01-06
07-12
01-06
07-12
01-06
07-12
Oberwallis
Spontankontrollen
Baustellen
41
34
29
17
22
41
13
10
2
Anwesende
101
137
70
70
168 (LONZA AS Gerüste)
297 (LONZA AS Gerüste)
83
27
6
angekündigte Kontrollen
unbesetzte Baustellen
12
17
4
21
14
10
33
26
12
besetzte Baustellen
6
5
3
4
4
6
0
14
3
Anzahl Personen
14
23
10
313 (davon 244 Lonza 1 SA)
24
14
0
55
8
Feststellungen SUVA
0
0
0
0
0
0
0
0
0
MyBM.
Das Bureau des Métiers wird Ende 2024 den Unternehmen die IT-Lösung MyBM anbieten, um die Vergabe der eBadges zu vereinfachen und die Einhaltung der GAV-Vorgaben zu gewährleisten. Die PBK haben die GAV direkt auf die Plattform geladen. Dadurch wird das Unternehmen, das gegen den GAV verstösst, sofort eine Warnung über die Art des Fehlers erhalten und kann diesen selbst beheben, ohne eine PBK-Kontrolle notwendig zu machen. MyBM bietet nicht nur diese Funktionalitäten, sondern erleichtert deutlich den Alltag des Unternehmens, indem es die Arbeitszeiten seiner Mitarbeitenden, die Baustellenplanungen, die Lohnausweise, die Regierapporte und vieles mehr in Echtzeit registriert. Die Mitarbeitenden können ihrerseits die Arbeitszeiten, die Abwesenheiten, die Reisezeiten und das verwendete Material jederzeit eintragen und sich zu einem Kurs der Branche anmelden, der vom Bureau des Métiers in Zusammenarbeit mit den PBK angeboten wird. Zwei Unternehmen haben am 15. März 2024 eine Testphase begonnen und am 10. Juni 2024 beginnt eine zweite Testreihe mit mehreren Unternehmen. Diese Tests konnten die Bedürfnisse der Unternehmen ans Licht bringen und ermöglichten eine Verbesserung der IT-Lösung, damit sie der grösstmöglichen Menge an Firmen zu Gute kommt.
MyBM ist ein modernes Tool, um die Zeit für die Verwaltungsarbeit rund um die Mitarbeitenden zu verkürzen.
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