Familienausgleichskassen.

Das Bureau des Métiers verwaltet vier Familienausgleichskassen. Dabei handelt es sich um anerkannte Berufskassen oder von der zuständigen AHV-Kasse im Sinne von Art. 23 AGFamZG geführte Kassen.

  • CAFAB für die Berufe des Holz-, Maler- und Gipsergewerbes sowie für das Platten- und Bodenlegergewerbe und für weitere Berufe der Baubranche
  • FAK MEROBA VS für die Landschaftsgärtner und für das Elektrogewerbe
  • FAK SPIDA VS für die Gebäudetechnikbranche
  • FAK PROMEA VS für das Metallbaugewerbe

Von den Familienausgleichskassen ausgerichtete Leistungen.

Einwilligung zur Verwendung von Cookies
Indem Sie Ihren Besuch auf dieser Website fortsetzen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies zur Verbesserung Ihres Nutzererlebnisses und zur Erstellung von Besuchsstatistiken einverstanden. Über nachstehende Schaltflächen können Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen.
Meine Einstellungen