Die paritätischen Berufskommissionen (PBK) sind die Organe zur Kontrolle der Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge (GAV), welche von den Sozialpartnern verhandelt werden. Wenn die Partner die Notwendigkeit eines GAV in einer Branche nachweisen, wird dieser vom Bundesrat oder vom Staatsrat – je nach geografischer Ausdehnung – allgemeinverbindlich erklärt. Diese Entscheidung macht den Vertrag für alle Arbeitnehmenden und -gebenden des Berufs verpflichtend. Die Vertragsparteien selbst übertragen der PBK das Mandat zur Überprüfung der korrekten Anwendung des GAV bei den unterstellten Unternehmen.
Dazu können die PBK Kontrollen auf den Baustellen und in den Unternehmen durchführen. Sie sind berechtigt, von den Arbeitgebenden Nachweise für die Einhaltung der GAV-Bestimmungen einzufordern und die Bereitstellung der Lohnabrechnungen zu verlangen. Sollte ein Unternehmen gegen den GAV verstossen, wird eine Abrechnung der Lohnfehlbeträge erstellt und eine Konventionalstrafe verhängt.
Die Kontrollen in den Walliser Unternehmen haben gezeigt, dass die festgestellten Verstösse meist auf mangelnde Kenntnis des GAV und nicht auf Betrugswillen zurückzuführen sind. Die häufigsten Verfehlungen betreffen die Lohnberechnung der Ferien, der Feiertage und des 13. Monatslohns. Zudem werden Überstunden häufig ohne den vertraglich geregelten Überstundenzuschlag entrichtet.
Bei Kontrollen ausländischer Unternehmen hingegen, die Personal ins Wallis entsenden, wurde des Öfteren unlauterer Wettbewerb in Form von Lohnunterbietung festgestellt. Die PBK bearbeiten eine Vielzahl von Fällen und sorgen dafür, dass ausländische Unternehmen die aus internationalen Lohnvergleichen resultierenden Lohnzuschläge gemäss den Richtlinien des SECO zur Gewährleistung eines gesunden Wettbewerbs, entrichten. Im Allgemeinen bezahlen die Unternehmen die geschuldeten Beträge. Sollte dies nicht der Fall sein, spricht die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse des Kantons Wallis Sanktionen aus, die bis hin zu einem schweizweiten Arbeitsverbot führen können.
Einhaltung der GAV | |
233 Behandelte Fälle | |
Überwiesene Lohnfehl-beträge | CHF 301’779.– |
Eingenom-mene Konventional-strafen | CHF 105’423.– |
Eingenom-mene Verwaltungs-kosten | CHF 30’200.– |
99 behandelte Fälle ohne Verstoss |
Schwarz- und Samstagsarbeit | |
308 Behandelte Fälle | |
– – | |
Eingenom-mene Konventional-strafen | CHF 129’800.– |
Eingenom-mene Verwaltungs-kosten | CHF 20’675.– |
120 behandelte Fälle ohne Verstoss |
Entsandte Arbeitnehmer | |
426 Behandelte Fälle | |
Überwiesene Lohnfehl-beträge | CHF 128’562.– |
Eingenom-mene Konventionalstrafen | CHF 163’720.– |
Eingenom-mene Verwaltungs-kosten | CHF 33’800.– |
218 behandelte Fälle ohne Verstoss |
eBadges.
Letztes Jahr war es ein Projekt. Heute ist es Wirklichkeit. Am 1. Juli konnten die ersten eBadges für das öffentliche Beschaffungswesen und nach und nach auch auf Anfrage bestellt werden. Die Unternehmen können jetzt direkt über das eBusiness-Portal dem eBadge-System beitreten. Dies gibt ihnen die Möglichkeit alle nötigen Daten zu exportieren, ohne ihren administrativen Aufwand zu erhöhen. Dank diesem Fortschritt wird der manuelle Aufwand verringert und die elektronische Bearbeitung für die Nutzer perfektioniert.
Ihr Arbeitgeberzentrum hat alles gegeben, um den Unternehmen das Leben zu erleichtern und die von Staat Wallis vorgegebenen Fristen einzuhalten. Dabei stand die rechtzeitige Umsetzung der Ziele im Vordergrund. Diese Zusammenarbeit war grundlegend, um einen flüssigen und effizienten Übergang zu gewährleisten.
Dank dieser Erneuerung kann der Staat Wallis die verschiedenen Lieferanten zur Situation im Zusammenhang mit den Badges befragen: beispielsweise zur AHV, den Steuern, der SUVA, dem Dienst an der Bevölkerung oder auch den paritätischen Kommissionen. Dieser zentralisierte Ansatz wird den Informationsaustausch vereinfachen und eine erhöhte Wirksamkeit bei der Bearbeitung der administrativen Daten betreffend die Anspruchsberechtigten sicherstellen.
Die Vergaberegeln der eBadges sind in einer Verordnung festgelegt, die vom Staatsrat genehmigt wurde und die AGEntsGBGSA vervollständigen wird. Diese Verordnung über die individuellen Kontrollmittel legt die Kriterien und Modalitäten der Vergabe der eBadges fest, wodurch die Konformität der administrativen Verfahren gewährleistet wird.
Zum ersten Mal in der Schweiz stützt sich ein Badge auf eine rechtliche Grundlage und ein tripartites Bündnis aus Sozialpartnern, dem Staat und den Arbeitgebern, wodurch seine Funktion garantiert wird. Diese Initiative markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Harmonisierung des administrativen und sozialen Vorgehens und stellt ein Vorbild für ähnliche künftige Projekte in anderen Kantonen dar.
Baticontrol.
Im Rahmen unserer Digitalisierungsprojekte wurde im Zeitraum von Ende 2024 bis Anfang 2025 die Plattform Baticontrol lanciert. Diese Plattform wurde entwickelt, um die Verwaltung und Nachbearbeitung der Kontrollen im Baugewerbe zu vereinfachen. Sie eröffnet den verschiedenen Akteuren der Branche (Unternehmende, kantonale Behörden usw.) Zugang zu einer zentralisierten Schaltstelle, wo sie die Konformitätskontrollen der Baustellen eingeben, verfolgen und validieren können. Mittels dieser Plattform werden die Planung und die Bearbeitung der Kontrollen anhand der Risikoeinschätzung und der Ausführung der flankierenden Massnahmen (EntsG) ebenso ermöglicht, wie die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben der Gesamtarbeitsverträge und die Durchführung der Kontrollen zur Aufdeckung von Schwarzarbeit.
Im Rahmen des neuen Werkzeugs eBadges wird der Staat Wallis im dritten Quartal 2025 ebenfalls Baticontrol beitreten.
Dieses Projekt ist Teil unserer Strategie zur Vereinfachung der Verwaltungsarbeit und der Unterstützung von Innovation in der Branche.
VVBK und Kontrollen vor Ort.
Im Jahr 2016 wurde der VVBK von den paritätischen Berufskommissionen des Kantons Wallis (PBK) ins Leben gerufen, um die Kontrollen auf den Baustellen zu verstärken. Dabei stützt sich der VVBK auf das Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für Arbeitnehmende, die in die Schweiz entsandt wurden sowie auf die flankierenden Massnahmen (EntsG). Als Grundlage dienen ebenfalls die Bestimmungen der Gesamtarbeitsverträge wie die Einhaltung des Verbots der Samstagsarbeit, oder jeglicher anderen unerlaubten Arbeit.
Konkret bedeutet dies, dass die anerkannten und vom VVBK angestellten Kontrolleure jeden Samstag im Kanton umherfahren, um sicher zu stellen, dass die Baustellen «wirklich stillstehen», oder eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen PBK vorgewiesen werden kann. Sie sind gewissermassen die Augen und Ohren der PBK. Letztere erhalten und bearbeiten die Berichte anschliessend und verhängen gegebenenfalls Sanktionen.
In den beiden vergangenen Jahren konnte ein Rückgang der Samstagsarbeit festgestellt werden. Damit gewährleistet wird, dass die Arbeiten an den Samstagen nicht auf die Abende der Werktage verlagert wurden, werden seit Kurzem Kontrollen auch während der Woche durchgeführt. Es handelt sich um eine Testphase. Je nach den Ergebnissen der Tests könnte das Kontrollorgan seinen Tätigkeitsbereich anpassen.
Der VVBK bietet allen PBK eine gemeinsame Plattform für den Austausch und ist dadurch zu einem wichtigen Ansprechpartner geworden. Auch die Sozialpartner wenden sich an ihn, sobald es um Beteiligung an Projekten im allgemeinen Interesse geht. Zu den konkreten Projekten, mit denen der VVBK betraut wurde, zählt das Abkommen zur Samstagsarbeit, welches mit der Lonza unterzeichnet wurde. Kürzlich kam auch das Alarmarmband zur Hitzewarnung hinzu.
Im Jahr 2025 tritt ein neuer Präsident die Leitung des VVBK an; er wird von einer/-m neuen Sekretär/-in unterstützt werden. Die Zukunft hat schon begonnen und steht unter guten Vorzeichen.
Baustellenkontrollen (Statistiken – Jahresvergleich).
Inklusive Samstagen, Brückentagen und der offiziellen Woche des Bauhandwerks.
2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | ||||||||
01-06 | 07-12 | 01-06 | 07-12 | 01-06 | 07-12 | 01-06 | 07-12 | 01-06 | 07-12 | |||
Unterwallis | Spontankontrollen | Baustellen | 122 | 122 | 84 | 97 | 84 | 97 | 96 | 76 | 87 | |
Anwesende | 280 | 306 | 225 | 226 | 183 | 225 | 268 | 212 | 183 | |||
angekündigte Kontrollen | Baustellen ohne Personal | 18 | 29 | 23 | 24 | 5 | 18 | 9 | 20 | 23 | ||
Baustellen mit Personal | 12 | 6 | 8 | 6 | 4 | 3 | 1 | 3 | 3 | |||
Anzahl Personen | 26 | 22 | 23 | 22 | 13 | 11 | 6 | 10 | 7 | |||
Feststellungen SUVA | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | ||||||||
01-06 | 07-12 | 01-06 | 07-12 | 01-06 | 07-12 | 01-06 | 07-12 | 01-06 | 07-12 | |||
Mittelwallis | Spontankontrollen | Baustellen | 44 | 57 | 34 | 47 | 42 | 39 | 37 | 29 | 68 | |
Anwesende | 102 | 133 | 73 | 101 | 71 | 72 | 74 | 66 | 109 | |||
angekündigte Kontrollen | Baustellen ohne Personal | 8 | 15 | 20 | 16 | 13 | 12 | 14 | 19 | 25 | ||
Baustellen mit Personal | 8 | 10 | 5 | 7 | 8 | 7 | 7 | 18 | 10 | |||
Anzahl Personen | 25 | 26 | 13 | 13 | 15 | 12 | 14 | 52 | 23 | |||
Feststellungen SUVA | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | ||||||||
01-06 | 07-12 | 01-06 | 07-12 | 01-06 | 07-12 | 01-06 | 07-12 | 01-06 | 07-12 | |||
Oberwallis | Spontankontrollen | Baustellen | 29 | 17 | 22 | 41 | 13 | 10 | 2 | 9 | 5 | |
Anwesende | 70 | 70 | 168 (LONZA AS Gerüste AG) | 297 (LONZA AS Gerüste AGZ) | 83 | 27 | 6 | 17 | 10 | |||
angekündigte Kontrollen | Baustellen ohne Personal | 4 | 21 | 14 | 10 | 33 | 26 | 12 | 24 | 11 | ||
Baustellen mit Personal | 3 | 4 | 4 | 6 | 0 | 14 | 3 | 3 | 2 | |||
Anzahl Personen | 10 | 313 (davon 244 Lonza 1 SA) | 24 | 14 | 0 | 55 | 8 | 8 | 4 | |||
Feststellungen SUVA | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
MyBM.
Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt im Jahr 2024, wurde die IT-Lösung MyBM aufgeschaltet. Immer mehr Unternehmen haben begonnen, diese in ihren Alltag einzubauen. Die Plattform ist auf die besonderen Bedürfnisse der KMU im Baugewerbe ausgerichtet und ermöglicht sämtliche wichtige administrative Daten zu zentralisieren, namentlich die Zeiterfassung und die Reisezeiten in Echtzeit, die Absenzenverwaltung, die Archivierung von Unterlagen und Fotos der Baustellen, die Einsicht in die Lohnzettel, oder auch die Verbindung zu den grössten ERP auf dem Markt (SwissWorkTime, Abacus, Polylog usw.).
Einer der Hauptvorteile von MyBM besteht jedoch in der Integration der Gesamtarbeitsverträge (GAV). Das System weist automatisch auf alle Abweichungen hin und ermöglicht somit den Unternehmen, die erfassten Daten sofort zu korrigieren. Diese Funktion der fortlaufenden Kontrolle, die an ein Warnsystem gekoppelt ist, erleichtert die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen und erhöht die Chancen einen eBadge zu erhalten. Dieser Badge ist der neue digitale Ausweis, der den Unternehmen, welche die gesetzlichen und sozialen Vorgaben einhalten, einen Mehrwert verschafft.
Die ersten Rückmeldungen von aussen sind sehr positiv: die Nutzer loben die einfache Verwendung des Tools, seine intuitive Logik und den klaren Zeitgewinn bei der Verwaltungsarbeit.