Lohn- und Vertragsverhandlungen 2024 – 2025.

Unter all den Verbänden, die dem Bureau des Métiers angehören, verfügen zehn über Gesamtarbeitsverträge. EIT.valais, Metaltec Valais/Wallis, der WKMV sowie JardinSuisse Valais verfügen über individuelle kantonale Arbeitsverträge, während sich tec-bat und der WKV im vergangenen Jahr zusammengetan haben, um gemeinsam den neuen Gesamtarbeitsvertrag der Gebäudetechnik (GAV-MTB) zu unterzeichnen. WVSMZS, der WMGV und SolValais ≡ BodenWallis sind im Gesamtarbeitsvertrag des Ausbaugewerbes der Westschweiz (GAV-SOR) vereint; dies gilt auch für den WVRU, der dem GAV des Reinigungssektors der Westschweiz angehört. Was die Sägereien anbelangt – die zum WVSMZS gehören – so sind nur die Mitglieder von Holzindustrie Schweiz (HIS) dem Gesamtarbeitsvertrag für die Schweizer Holzindustrie unterstellt. Dieser GAV ist nicht allgemeinverbindlich. Die Säger sind aus historischen Gründen nicht an den GAV-SOR gebunden, dem die anderen Holzberufe im Wallis unterstehen.

In den Jahren 2022 und 2023 erlebte die Schweiz eine starke Inflation (2,8 % im Jahr 2022 und 2,1 % im Jahr 2023). 2024 ist die Inflation auf einen Durchschnittswert von 1,1 % gesunken, was insgesamt 6 % in den letzten drei Jahren ausmacht. Man muss dies jedoch relativieren und die Angaben der Weltbank beachten, wonach unsere drei grössten Nachbarn Inflationen von 12,1 % (Frankreich), 14,8 % (Italien) oder gar 15,1 % (Deutschland) erlitten. Die Firmen und Unternehmenden werden durch eine Inflation oft mehrfach bestraft. So müssen sie zusehen, wie die Rechnungen ihrer Lieferanten ebenso wie all ihre allgemeinen Kosten steigen, müssen aber zugleich die sinkenden Margen akzeptieren und die Preise gewähren und garantieren, die sie in ihren Offerten mehrere Monate zuvor – oder gar noch früher – festgelegt haben, und zwar zu einem Zeitpunkt, als die Inflation noch nicht (so sehr) spürbar war. Um die Lage noch komplizierter zu machen, können noch weitere Umstände zusammenkommen, wie beispielsweise die allgemeine Unsicherheit, die geringe Nachfrage, die Volatilität der Zinsen, die Störungen bei den Produktionsketten usw. Zu guter Letzt müssen die Unternehmenden auch eine Antwort auf die Forderungen der Gewerkschaften finden. Diesen ist die schwierige Lage gleichgültig und sie fordern einen vollen Inflationsausgleich auf die Reallöhne und teilweise an den Haaren herbeigezogene Aufwertungen obendrauf.

Trotz dieser kafkaesken Zahlen haben im vergangenen Jahr sämtliche Verbände, die über Gesamtarbeitsverträge verfügen, eine Übereinkunft ausgehandelt. Man muss wirklich die starke soziale Ader der Walliser Patrons hervorheben. Unsere KMU sind oftmals Familienunternehmen, deren Leitende ihren Mitarbeitenden so angenehme und flexible Arbeitsbedingungen wie nur möglich anbieten wollen. Zugleich bemühen sie sich um die besonderen Bedürfnisse jedes Einzelnen, damit sie im Betrieb bleiben und die Stabilität des KMU gewährleisten. Die Familienunternehmen stellen oftmals das erste «soziale Sicherheitsnetz» unserer Gesellschaft dar, und nicht selten stösst man auf Unternehmende, die ihren Mitarbeitenden behilflich sind, wenn diese selbst in Schieflage geraten. Diese Elemente rücken die Karikatur eines geizigen und Lohnerhöhungen ablehnenden Patrons zurecht. Sie entspricht nämlich nicht der Wirklichkeit, denn die Unternehmenden müssen das Gleichgewicht wahren, um den Fortbestand ihrer KMU zu sichern und dabei sind die Löhne nur ein Faktor unter vielen.

In diesem Sinne hat EIT.valais die Reallöhne um 1,2 % erhöht. JardinSuisse Valais hat seinerseits die Reallöhne um 0,5 % angehoben und zugleich die wöchentliche Arbeitszeit um eine halbe Stunde gesenkt. Dies entspricht einer «versteckten» Aufwertung um 1,1 % und bringt die Erhöhung der Reallöhne insgesamt auf 1,6 %. Der Verband Metaltec Valais/Wallis hat seinen GAV bis zum 31.05.2030 erneuert, zugleich alle Mindestlöhne der qualifizierten Mitarbeitenden angehoben und sämtlichen Arbeitnehmenden eine Erhöhung um 1,5 % auf die Reallöhne gewährt. Parallel dazu hat Metaltec Valais/Wallis die Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeitenden verbessert, indem die Spesen für Mahlzeiten sowie der Ferienanspruch für Arbeitnehmende ab dem 55. Altersjahr angehoben wurden und die Lernenden in den GAV aufgenommen wurden. Nach langwierigen Absprachen haben sich tec-bat und der WKV auf einen neuen, gemeinsamen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt. Dieser Vertrag der Berufe der Gebäudetechnik (GAV-MTB) ist nunmehr bis zum 31.05.2030 gültig. Dabei wurde eine Anhebung der Reallöhne um Fr. 75.–/Monat genehmigt, ebenso wie eine schöne, schrittweise Erhöhung des Ferienanspruchs für Arbeitnehmende über dem 51. Altersjahr sowie die Aufnahme der Lernenden in den GAV, während der gesamten Gültigkeitsdauer des Vertrags. Der WKMV hat seine eigenen Regeln, denn sein GAV sieht eine Indexierung der Mindest- und Reallöhne vor, sobald die Tarife der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF erhöht werden.

Auf Westschweizer und nationaler Ebene ist hervorzuheben, dass im GAV-SOR von WVSMZS, dem der WMGV und SolValais ≡ BodenWallis angehören, die Mitarbeitenden 2025 in den Genuss einer Erhöhung der Reallöhne um 106.60 Fr./Monat kamen. Schliesslich haben auch der WVRU und die GAV-Partner des Reinigungssektors der Westschweiz die Mindestlöhne der Branche aufgewertet. Die Säger, die Mitglied von Holzindustrie Schweiz sind, haben die Mindestlöhne um 1 % und die Reallöhne um Fr. 50.–/Monat aufgewertet.

Es ist angebracht daran zu erinnern, dass die Gesamtarbeitsverträge nur die Mindestlöhne festlegen und dass die vertraglichen Anhebungen, die alljährlich verhandelt werden, nur die Mindesterhöhungen betreffen, und zwar für alle Mitarbeitenden, vom besten bis zum leistungsschwächsten. Sehr oft fallen aber durch Treue und Einsatz der Mitarbeitenden die Reallöhne deutlich höher aus, ebenso wie die alljährlichen Anhebungen. Wir möchten noch darauf hinweisen, dass es nicht aussagekräftig ist, die in den verschiedenen Gesamtarbeitsverträgen zugestandenen Erhöhungen zu vergleichen, ohne sie in ihren historischen Zusammenhang zu stellen. Denn ein GAV, der in einem bestimmten Jahr nur eine bescheidene Lohnerhöhung gewährt, hat möglicherweise in den Jahren zuvor deutlich höhere Anpassungen zugestanden.

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