Die Berufsverbände können selbstverständlich auf die Sozialpartner zählen, wenn es um die Verteidigung der Berufe gegen unlauteren Wettbewerb oder Schwarzarbeit geht. Manches Mal beklagen sie jedoch einen gewissen Mangel an Unterstützung, wenn dieselben Berufe aufgewertet und beworben werden sollen. Die Lage verschärft sich noch, sobald der Gewerkschaftsdiskurs zu sehr auf der Mühsamkeit der Berufe, oder auf den für zu gering eingeschätzten Löhnen beharrt. Derart beschränkte Themen überdecken die beachtenswerten Fortschritte hinsichtlich der Arbeitsbedingungen dank der technischen Entwicklung, ebenso wie die Tatsache, dass die Löhne mit anderen Sektoren durchaus mithalten können. Das Vorgehen der Gewerkschaften untergräbt die konstanten Bemühungen der Verbände neue Berufungen hervorzubringen und den unerlässlichen Nachwuchs für unsere Berufe sicherzustellen.
Selbstverständlich gehört es zur Aufgabe der Gewerkschaften die Arbeitnehmenden zu verteidigen – obschon manchmal mit etwas Übereifer. Dennoch sollten sie nicht aus den Augen verlieren, dass sie auch Partner sind. Man erwartet von ihnen, dass sie all ihre Kraft dafür einsetzen, um gemeinsam mit den Verbänden realistische, konstruktive und pragmatische Lösungen für die Herausforderungen suchen, denen unsere Berufe gegenüberstehen.
Mit der gleichen Einstellung wäre es wichtig, dass die Gewerkschaftsvertreter ihre Verbundenheit mit der Sozialpartnerschaft betonen, wozu auch eine klare Aussage ihrerseits zur kantonalen Initiative zum gesetzlichen Mindestlohn im Wallis zählt.
Dieses Thema könnte man nicht ohne den grösseren Kontext betrachten: die Ausgeglichenheit der Schweiz stützt sich auf ein einfaches, aber wertvolles Prinzip, nämlich eine nationale und kantonale Gesetzgebung, die gewollt flexibel und allgemein gehalten ist. Dieses Prinzip erlaubt den Gesamtarbeitsverträgen sich an die Besonderheiten der einzelnen Branchen anzupassen. Allzu unbeugsame und detaillierte Texte zu unterstützen, käme einer Schwächung der Sozialpartnerschaft in ihrer Rolle und Effizienz gleich. Je mehr das Gesetz darauf abzielt jedes Detail festzulegen, desto mehr verlieren unsere Verträge an Bedeutung und die gesamte Sozialpartnerschaft, die schon seit über hundert Jahren so unerschütterlich und positiv ist, wird geschwächt.
Das Bureau des Métiers verwaltet acht paritätische Berufskommissionen, die zehn Berufe des Bauhandwerks abdecken.
Die paritätischen Berufskommissionen (PBK) sind die Organe zur Kontrolle der Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge (GAV), welche von den Sozialpartnern verhandelt werden. Wenn die Partner die Notwendigkeit eines GAV in einer Branche nachweisen, wird dieser vom Bundesrat oder vom Staatsrat – je nach geografischer Ausdehnung – allgemeinverbindlich erklärt. Diese Entscheidung macht den Vertrag für alle Arbeitnehmenden und -gebenden des Berufs verpflichtend. Die Vertragsparteien selbst übertragen der PBK das Mandat zur Überprüfung der korrekten Anwendung des GAV bei den unterstellten Unternehmen.
Dazu können die PBK Kontrollen auf den Baustellen und in den Unternehmen durchführen. Sie sind berechtigt, von den Arbeitgebenden Nachweise für die Einhaltung der GAV-Bestimmungen einzufordern und die Bereitstellung der Lohnabrechnungen zu verlangen. Sollte ein Unternehmen gegen den GAV verstossen, wird eine Abrechnung der Lohnfehlbeträge erstellt und eine Konventionalstrafe verhängt.
Die Kontrollen in den Walliser Unternehmen haben gezeigt, dass die festgestellten Verstösse meist auf mangelnde Kenntnis des GAV und nicht auf Betrugswillen zurückzuführen sind. Die häufigsten Verfehlungen betreffen die Lohnberechnung der Ferien, der Feiertage und des 13. Monatslohns. Zudem werden Überstunden häufig ohne den vertraglich geregelten Überstundenzuschlag entrichtet.
Bei Kontrollen ausländischer Unternehmen hingegen, die Personal ins Wallis entsenden, wurde des Öfteren unlauterer Wettbewerb in Form von Lohnunterbietung festgestellt. Die PBK bearbeiten eine Vielzahl von Fällen und sorgen dafür, dass ausländische Unternehmen die aus internationalen Lohnvergleichen resultierenden Lohnzuschläge gemäss den Richtlinien des SECO zur Gewährleistung eines gesunden Wettbewerbs, entrichten. Im Allgemeinen bezahlen die Unternehmen die geschuldeten Beträge. Sollte dies nicht der Fall sein, spricht die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse des Kantons Wallis Sanktionen aus, die bis hin zu einem schweizweiten Arbeitsverbot führen können.
Einhaltung der GAV
233 Behandelte Fälle
Überwiesene Lohnfehl-beträge
CHF 301’779.–
Eingenom-mene Konventional-strafen
CHF 105’423.–
Eingenom-mene Verwaltungs-kosten
CHF 30’200.–
99 behandelte Fälle ohne Verstoss
Schwarz- und Samstagsarbeit
308 Behandelte Fälle
– –
Eingenom-mene Konventional-strafen
CHF 129’800.–
Eingenom-mene Verwaltungs-kosten
CHF 20’675.–
120 behandelte Fälle ohne Verstoss
Entsandte Arbeitnehmer
426 Behandelte Fälle
Überwiesene Lohnfehl-beträge
CHF 128’562.–
Eingenom-mene Konventionalstrafen
CHF 163’720.–
Eingenom-mene Verwaltungs-kosten
CHF 33’800.–
218 behandelte Fälle ohne Verstoss
eBadges.
Letztes Jahr war es ein Projekt. Heute ist es Wirklichkeit. Am 1. Juli konnten die ersten eBadges für das öffentliche Beschaffungswesen und nach und nach auch auf Anfrage bestellt werden. Die Unternehmen können jetzt direkt über das eBusiness-Portal dem eBadge-System beitreten. Dies gibt ihnen die Möglichkeit alle nötigen Daten zu exportieren, ohne ihren administrativen Aufwand zu erhöhen. Dank diesem Fortschritt wird der manuelle Aufwand verringert und die elektronische Bearbeitung für die Nutzer perfektioniert.
Ihr Arbeitgeberzentrum hat alles gegeben, um den Unternehmen das Leben zu erleichtern und die von Staat Wallis vorgegebenen Fristen einzuhalten. Dabei stand die rechtzeitige Umsetzung der Ziele im Vordergrund. Diese Zusammenarbeit war grundlegend, um einen flüssigen und effizienten Übergang zu gewährleisten.
Dank dieser Erneuerung kann der Staat Wallis die verschiedenen Lieferanten zur Situation im Zusammenhang mit den Badges befragen: beispielsweise zur AHV, den Steuern, der SUVA, dem Dienst an der Bevölkerung oder auch den paritätischen Kommissionen. Dieser zentralisierte Ansatz wird den Informationsaustausch vereinfachen und eine erhöhte Wirksamkeit bei der Bearbeitung der administrativen Daten betreffend die Anspruchsberechtigten sicherstellen.
Die Vergaberegeln der eBadges sind in einer Verordnung festgelegt, die vom Staatsrat genehmigt wurde und die AGEntsGBGSA vervollständigen wird. Diese Verordnung über die individuellen Kontrollmittel legt die Kriterien und Modalitäten der Vergabe der eBadges fest, wodurch die Konformität der administrativen Verfahren gewährleistet wird.
Zum ersten Mal in der Schweiz stützt sich ein Badge auf eine rechtliche Grundlage und ein tripartites Bündnis aus Sozialpartnern, dem Staat und den Arbeitgebern, wodurch seine Funktion garantiert wird. Diese Initiative markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Harmonisierung des administrativen und sozialen Vorgehens und stellt ein Vorbild für ähnliche künftige Projekte in anderen Kantonen dar.
Baticontrol.
Im Rahmen unserer Digitalisierungsprojekte wurde im Zeitraum von Ende 2024 bis Anfang 2025 die Plattform Baticontrol lanciert. Diese Plattform wurde entwickelt, um die Verwaltung und Nachbearbeitung der Kontrollen im Baugewerbe zu vereinfachen. Sie eröffnet den verschiedenen Akteuren der Branche (Unternehmende, kantonale Behörden usw.) Zugang zu einer zentralisierten Schaltstelle, wo sie die Konformitätskontrollen der Baustellen eingeben, verfolgen und validieren können. Mittels dieser Plattform werden die Planung und die Bearbeitung der Kontrollen anhand der Risikoeinschätzung und der Ausführung der flankierenden Massnahmen (EntsG) ebenso ermöglicht, wie die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben der Gesamtarbeitsverträge und die Durchführung der Kontrollen zur Aufdeckung von Schwarzarbeit.
Im Rahmen des neuen Werkzeugs eBadges wird der Staat Wallis im dritten Quartal 2025 ebenfalls Baticontrol beitreten.
Dieses Projekt ist Teil unserer Strategie zur Vereinfachung der Verwaltungsarbeit und der Unterstützung von Innovation in der Branche.
VVBK und Kontrollen vor Ort.
Im Jahr 2016 wurde der VVBK von den paritätischen Berufskommissionen des Kantons Wallis (PBK) ins Leben gerufen, um die Kontrollen auf den Baustellen zu verstärken. Dabei stützt sich der VVBK auf das Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für Arbeitnehmende, die in die Schweiz entsandt wurden sowie auf die flankierenden Massnahmen (EntsG). Als Grundlage dienen ebenfalls die Bestimmungen der Gesamtarbeitsverträge wie die Einhaltung des Verbots der Samstagsarbeit, oder jeglicher anderen unerlaubten Arbeit.
Konkret bedeutet dies, dass die anerkannten und vom VVBK angestellten Kontrolleure jeden Samstag im Kanton umherfahren, um sicher zu stellen, dass die Baustellen «wirklich stillstehen», oder eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen PBK vorgewiesen werden kann. Sie sind gewissermassen die Augen und Ohren der PBK. Letztere erhalten und bearbeiten die Berichte anschliessend und verhängen gegebenenfalls Sanktionen.
In den beiden vergangenen Jahren konnte ein Rückgang der Samstagsarbeit festgestellt werden. Damit gewährleistet wird, dass die Arbeiten an den Samstagen nicht auf die Abende der Werktage verlagert wurden, werden seit Kurzem Kontrollen auch während der Woche durchgeführt. Es handelt sich um eine Testphase. Je nach den Ergebnissen der Tests könnte das Kontrollorgan seinen Tätigkeitsbereich anpassen.
Der VVBK bietet allen PBK eine gemeinsame Plattform für den Austausch und ist dadurch zu einem wichtigen Ansprechpartner geworden. Auch die Sozialpartner wenden sich an ihn, sobald es um Beteiligung an Projekten im allgemeinen Interesse geht. Zu den konkreten Projekten, mit denen der VVBK betraut wurde, zählt das Abkommen zur Samstagsarbeit, welches mit der Lonza unterzeichnet wurde. Kürzlich kam auch das Alarmarmband zur Hitzewarnung hinzu.
Im Jahr 2025 tritt ein neuer Präsident die Leitung des VVBK an; er wird von einer/-m neuen Sekretär/-in unterstützt werden. Die Zukunft hat schon begonnen und steht unter guten Vorzeichen.
Inklusive Samstagen, Brückentagen und der offiziellen Woche des Bauhandwerks.
2021
2022
2023
2024
2025
01-06
07-12
01-06
07-12
01-06
07-12
01-06
07-12
01-06
07-12
Unterwallis
Spontankontrollen
Baustellen
122
122
84
97
84
97
96
76
87
Anwesende
280
306
225
226
183
225
268
212
183
angekündigte Kontrollen
Baustellen ohne Personal
18
29
23
24
5
18
9
20
23
Baustellen mit Personal
12
6
8
6
4
3
1
3
3
Anzahl Personen
26
22
23
22
13
11
6
10
7
Feststellungen SUVA
0
0
0
0
0
0
0
0
1
2021
2022
2023
2024
2025
01-06
07-12
01-06
07-12
01-06
07-12
01-06
07-12
01-06
07-12
Mittelwallis
Spontankontrollen
Baustellen
44
57
34
47
42
39
37
29
68
Anwesende
102
133
73
101
71
72
74
66
109
angekündigte Kontrollen
Baustellen ohne Personal
8
15
20
16
13
12
14
19
25
Baustellen mit Personal
8
10
5
7
8
7
7
18
10
Anzahl Personen
25
26
13
13
15
12
14
52
23
Feststellungen SUVA
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2021
2022
2023
2024
2025
01-06
07-12
01-06
07-12
01-06
07-12
01-06
07-12
01-06
07-12
Oberwallis
Spontankontrollen
Baustellen
29
17
22
41
13
10
2
9
5
Anwesende
70
70
168 (LONZA AS Gerüste AG)
297 (LONZA AS Gerüste AGZ)
83
27
6
17
10
angekündigte Kontrollen
Baustellen ohne Personal
4
21
14
10
33
26
12
24
11
Baustellen mit Personal
3
4
4
6
0
14
3
3
2
Anzahl Personen
10
313 (davon 244 Lonza 1 SA)
24
14
0
55
8
8
4
Feststellungen SUVA
0
0
0
0
0
0
0
0
0
MyBM.
Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt im Jahr 2024, wurde die IT-Lösung MyBM aufgeschaltet. Immer mehr Unternehmen haben begonnen, diese in ihren Alltag einzubauen. Die Plattform ist auf die besonderen Bedürfnisse der KMU im Baugewerbe ausgerichtet und ermöglicht sämtliche wichtige administrative Daten zu zentralisieren, namentlich die Zeiterfassung und die Reisezeiten in Echtzeit, die Absenzenverwaltung, die Archivierung von Unterlagen und Fotos der Baustellen, die Einsicht in die Lohnzettel, oder auch die Verbindung zu den grössten ERP auf dem Markt (SwissWorkTime, Abacus, Polylog usw.).
Einer der Hauptvorteile von MyBM besteht jedoch in der Integration der Gesamtarbeitsverträge (GAV). Das System weist automatisch auf alle Abweichungen hin und ermöglicht somit den Unternehmen, die erfassten Daten sofort zu korrigieren. Diese Funktion der fortlaufenden Kontrolle, die an ein Warnsystem gekoppelt ist, erleichtert die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen und erhöht die Chancen einen eBadge zu erhalten. Dieser Badge ist der neue digitale Ausweis, der den Unternehmen, welche die gesetzlichen und sozialen Vorgaben einhalten, einen Mehrwert verschafft.
Die ersten Rückmeldungen von aussen sind sehr positiv: die Nutzer loben die einfache Verwendung des Tools, seine intuitive Logik und den klaren Zeitgewinn bei der Verwaltungsarbeit.
Die neunte Ausgabe der Berufs- und Ausbildungsmesse «Your Challenge» fand vom 4. bis 9. Februar 2025 in der Expo Martinach statt. Die Besucherzahlen sind im Vergleich zur vorigen Ausgabe 2023 (26 000 Besuchende) auf über 31 000 Besuchende gestiegen. Sie alle haben diese Plattform genutzt, um die Möglichkeiten der Berufe und Ausbildungen im Wallis kennenzulernen. Die meisten Verbände des Bureau des Métiers sind dort mit Ständen präsent, deren Konzepte einander an Dynamik, Kreativität und Attraktivität überbieten. Die Berufs- und Ausbildungsmesse «Your Challenge» ist der ideale Ort, um Ihre künftigen Lernenden kennenzulernen, denn alle Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschulen des Kantons besuchen die Messe während der sechstägigen Veranstaltung. An den Wochenenden kommen die Jugendlichen manchmal mit ihren Eltern zurück und das bietet Ihnen eine Gelegenheit, auch mit diesen zu sprechen, mögliche Sorgen zu lösen und Überzeugungsarbeit zu leisten, denn die Wahl einer Berufslehre hängt sehr von der Meinung der Eltern ab. Die «Your Challenge» bietet zudem eine grosse Auswahl an Events, wie kurze Bewerbungsgespräche beim Konzept «Flash Job» oder das traditionelle Treffen zwischen der Dienststelle für Berufsbildung (DB) und den Berufsverbänden. Neben der Berufs- und Ausbildungsmesse sind die Berufsverbände unermüdlich in der Werbung für ihre Berufe aktiv, um die künftigen Fachkräfte, die den Nachwuchs sicherstellen werden, anzuwerben. Mit Marketingkampagnen in den traditionellen Medien (Zeitungen, Fernsehen, Radio usw.), in den sozialen Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok usw.), Kinowerbung … geben sich die Verbände alle Mühe, um auf die Jugendlichen und deren Eltern anziehend zu wirken. Parallel dazu, beteiligen sich Unternehmen und deren Leiter an Tagen der offenen Tür, empfangen Jugendliche im Rahmen von «traditionellen» Praktika oder bei Sonderveranstaltungen, gehen in die Orientierungsschulen oder andere Einrichtungen, um die Berufe vorzustellen usw. Das Bureau des Métiers seinerseits unterstützt seit Jahren die Stiftung explore-it, die schlaue Spielkits anbietet, um Kindern die Welt der Technik und ihrer Berufe nahezubringen. Selbst wenn die Aufgabe mühsam ist, so liegt es den Verbänden dennoch am Herzen alles zu geben, um ihre Berufe und deren zahlreiche Möglichkeiten und Perspektiven zu bewerben.
Trotz Vollbeschäftigung: die Arbeit der echten Profis sollte immer wertgeschätzt werden
Derzeit ist das Baugewerbe, wie schon seit mehreren Jahren, von einer starken Wirtschaftstätigkeit geprägt. Trotz einer Verlangsamung des Arbeitsmarktes und einem leichten Anstieg der Arbeitslosenzahlen im Jahr 2024, zeigt sich der Bausektor nach wie vor dynamisch. Viele Unternehmen haben teilweise über lange Monate hin volle Auftragsbücher – und das ist umso besser. Diese «Vollbeschäftigung» darf uns nicht vergessen lassen, dass man stets einen professionellen Handwerker verlangen sollte, der Mitglied seines Berufsverbands ist. Die Verbandssekretäre erhalten nur zu oft verzweifelte Anrufe von Kunden, die durch falsche Versprechungen berufsschädigender Individuen betrogen wurden. Den Kunden werden zu niedrige Angebote, zu kurze Fristen oder zu anspruchsvolle Werke versprochen und dann stehen sie vor nachlässig durchgeführten Aufträgen, die die Regeln der Kunst ignorieren. Diese falschen Handwerker schaden dem Bild aller Verbände. Da man nicht jeden einzelnen von ihnen aufdecken kann – denn das wäre ein Kampf gegen Windmühlen – ist es umso wichtiger, die Arbeit der echten Profis ins Rampenlicht zu rücken und auf der Wahl eines Fachunternehmens, das Mitglied seines Berufsverbands ist, zu bestehen. In Krisenzeiten ist solche Kommunikation unabdingbar, doch auch in besseren Zeiten darf sie nicht vergessen werden.
Sich neu erfinden, um die Attraktivität des Berufs zu gewährleisten
Die Suche nach Lernenden und die Ausbildung des Nachwuchses sind ständige Sorgenkinder der Berufsverbände. Wenn es unseren Berufen auch nicht an Argumenten fehlt, um Jugendliche für sich zu gewinnen, müssen wir leider feststellen, dass es angesichts einer wachsenden Konkurrenz aus anderen Berufen, die (fälschlicherweise) moderner oder angenehmer erscheinen, immer schwieriger wird. Ein möglicher Weg, könnte eine breitere Integration junger, anerkannter Flüchtlinge sowie vorläufig aufgenommener Personen sein. Das Bundesprogramm Integrationsvorlehre (INVOL) ist dafür gedacht, diese Integration zu fördern. Das Bureau des Métiers war übrigens am 10. Oktober 2024 in Martinach eingeladen, die Arbeitgeberposition beim INVOL-Treffen der lateinischen Kantone darzulegen. Dieser Tag wurde gemeinsam von der Dienststelle für Berufsbildung (DB) und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) organisiert. Die Berufe der Baubranche sind begeisternd, modern und stehen an der Spitze der aktuellen Probleme (insbesondere beim Thema Umwelt). Sie bieten hochwertige Grundbildungen in hervorragenden Unternehmen, Weiterbildungen oder höhere Berufsbildungen, die die Jugendlichen bis zum eidgenössischen Diplom oder sogar darüber hinaus führen. Doch das alleine reicht nicht aus. Das ist vielleicht die grösste Herausforderung, der unsere Verbände gegenüberstehen. In einer Zeit, in der die Jugendlichen von Flexibilität und Heimarbeit träumen, von einer guten «Work-Life-Balance», oder wo sich andere als «Arbeitsnomaden» definieren – deren Zuhause aus einem Koffer und einem Laptop besteht – und die drei Monate in Europa, drei Monate in Nord- oder Südamerika und drei Monate in Asien verbringen möchten … stellt sich die Frage, wie wir diese Erwartungen in unseren «traditionellen» Berufen des Baugewerbes erfüllen sollen, da diese (so gut wie) keinem dieser Berufswünsche entsprechen. Mittelfristig werden wir Antworten auf diese Fragen finden müssen. Doch unsere immer dynamischen, innovativen und proaktiven Verbände werden zweifelsohne auch für diese neuen Herausforderungen Lösungen finden.
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